Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Leistungs- und Lieferungsbedingungen der Fa. Hack, Aluminiumgießerei, Ramsener Str. 10 a, D-67304 Eisenberg

§ 1 Geltungsbereich der Leistungs- und Lieferungsbedingungen

Für alle Verträge über Leistungen und Lieferungen durch uns und die damit zusammenhängenden Rechtsbeziehungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden Leistungs- und Lieferungsbedingungen.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritter, insbesondere solchen des Kunden, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden nicht Vertragsinhalt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Gesetze über den Internationalen Kauf.

§ 2 Angebote und Kostenvoranschläge

Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind, sofern nicht ausdrücklich im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird, unverbindlich und freibleibend. Erstellen wir abweichend von
Satz 1 ein verbindliches Angebot, so sind wir hieran 4 Wochen gebunden.

§ 3 Vorgaben des Kunden

Soweit wir Leistungen nach Vorgaben und Informationen des Kunden, insbesondere nach Ausführungszeichnungen und Pflichtenheften erbringen, ist der Kunde verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß hierdurch weder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Vorgaben noch private Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde ist für die Vollständigkeit und sachliche Richtigkeit der gegebenen Informationen verantwortlich.

§ 4 Preise

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, beziehen sich unsere Preise auf die gesetzliche Währung Euro (€) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir gewähren kein Skonto und keine Preisnachlässe.
Notwendige Prüfungen, Aufwendungen für Verpackung, Fracht, Versand und Versicherung sind nicht im Preis inbegriffen und werden gesondert berechnet. Anfahrtszeiten unserer Mitarbeiter zum Sitz des Kunden oder an einen anderen vom Kunden bestimmten Ort zur Durchführung des vertraglich vereinbarter Leistungen werden wie Arbeitszeit berechnet.
Bei Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, sind wir auch nach Vertragsschluss zu einer angemessenen Erhöhung unserer Preise berechtigt, wenn sich unsere Selbstkosten, insbesondere die Material- oder Personalkosten erhöht haben.
Sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde, gelten unsere bei Vertragsschluss gültigen Preislisten und Stundensätze.

§ 5 Lösungsrecht vom Vertrag bei Leistungshindernissen

Sofern wir aufgrund von höherer Gewalt, insbesondere aufgrund von Krieg, Katastrophen, Aufruhr, terroristischen Akten oder allgemeinen Notstandslagen nicht zur Leistung imstande sind, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag oder zu dessen fristloser Kündigung berechtigt. Dies gilt auch für Leistungshindernisse aus anderen Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere durch Arbeitskämpfe oder aufgrund von allgemeinen Lieferungsbeschränkungen oder Lieferungsverboten auf gesetzlicher Grundlage oder aufgrund anderer Maßnahmen staatlicher Hoheitsgewalt.
Wir verpflichten uns schon jetzt, in den Fällen der Nichtverfügbarkeit unserer Leistung gemäß Absatz 1 den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit unserer Leistung zu informieren und ihm seine Leistungen unverzüglich zu erstatten.

§ 6 Leistungs- und Lieferungszeiten, Berechtigung zu Teilleistungen und Teillieferungen

Bindende Leistungs- und Lieferungszeiten bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Wir sind zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt.

§ 7 Unsere Rechte bei Verweigerung der Vertragsdurchführung

Sofern der Kunde, ohne hierzu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurücktritt, diesen kündigt oder die weitere Vertragsdurchführung endgültig und ernsthaft verweigert, sind wir berechtigt, unsererseits vom Vertrag zurückzutreten oder diesen fristlos zu kündigen.
Machen wir von dem Rücktritts- oder Kündigungsrecht nach Maßgabe von Absatz 1 Gebrauch, so steht uns für den hierdurch entstehenden Schaden ein Pauschalbetrag in Höhe von 25 % des Bruttoentgelts für die ursprünglich vertraglich vereinbarte, aber nicht mehr erbrachte Leistung bzw. Lieferung zu. Die Höhe des Pauschalbetrages verringert sich entsprechend oder entfällt ganz, wenn der Kunde nachweist, daß der uns entstandene Schaden geringer ist als der Pauschalbetrag bzw. uns kein Schaden entstanden ist, uns bleibt es unbenommen, einen höheren Betrag zu fordern, wenn wir nachweisen, daß uns ein Schaden in Höhe dieses höheren Betrages entstanden ist.
Wir sind ebenfalls berechtigt, nach den Absätzen 1 und 2 vorzugehen, wenn der Kunde die von uns erbrachten Leistungen und Lieferungen auch nach Aufforderung und Ablauf einer angemessenen durch uns gesetzten Nachfrist nicht angenommen oder abgerufen hat, es sei denn, der Kunde hätte dies nicht zu vertreten.

§ 8 Rechte an Gussformen und Werkzeugen

An den von uns zur Auftragsdurchführung geschaffenen und verwendeten Gussformen und Werkzeugen behalten wir uns alle Rechte vor. Sie stehen und bleiben in unserem Eigentum und unserem Besitz und werden nicht an den Kunden herausgegeben.

§ 9 Sicherheiten für unsere Forderungen und Ansprüche

Alle gelieferten beweglichen Sachen bleiben bis zu deren vollständiger Bezahlung unser Eigentum. Dem Kunden ist es verwehrt, ohne unsere vorherige Zustimmung die in unserem Eigentum stehenden Sachen mit anderen Sachen zu vermischen oder zu verbinden, sie zu verarbeiten oder rechtsgeschäftlich über sie zu verfügen. Wir verpflichten uns schon jetzt, diese Zustimmung zu erteilen, wenn der Kunde angemessene Sicherheit in Höhe des auf die jeweiligen in unserem Eigentum stehenden Sachen entfallenden Preises stellt.
Führen wir Arbeiten an einer vom Kunden übergebenen beweglichen Sache durch, so wird ein rechtsgeschäftliches Pfandrecht zur Sicherung unseres Anspruchs auf Entgelt für diese Arbeiten an dieser Sache begründet.

§ 10 Ausschluss von Garantiezusagen und Haftungseinschränkungen

Hinsichtlich unserer Leistungen und Lieferungen geben wir keine Garantiezusagen ab.
Maße und Gewichte gelten nur annähernd. Aus gießereitechnischen Gründen kann es zu Mehr- oder Mindergewichten kommen.
Bei Serienfertigungen kann es produktionsbedingt zu Mehr- oder Minderlieferungen gegenüber der Auftragsmenge von bis zu 10 % kommen.
Werden dem Kunden Ausfallmuster übersandt, so haften wir nur dafür, daß die Lieferung entsprechend dem Ausfallmuster unter Berücksichtigung etwaiger Berichtigungen ausgeführt wird.
Beruht die Lieferung eines mangelhaften Gussteils nicht auf einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung, so wird dem Kunden, der nicht Verbraucher ist, nach seiner Wahl entweder kostenlos ein Ersatzteil geliefert oder seine mängelbedingten Kosten bis zur Hälfte des Nettowertes des Gussteils erstattet, darüber hinausgehende Ansprüche wegen des Mangels sind ausgeschlossen. Für den Kunden, der Verbraucher ist, findet Satz 1 keine Anwendung.

§ 11 Aufrechnung und Abtretung

Gegen unsere Forderungen darf der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Die Rechte und Ansprüche des Kunden aus den mit uns geschlossenen Verträgen dürfen nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung an Dritte übertragen, abgetreten oder verpfändet werden.

§ 12 Gerichtsstandsvereinbarung

Für alle Streitigkeiten aus Verträgen und Rechtsbeziehungen im Sinne von § 1 Absatz 1 werden die für 67304 Eisenberg erstinstanzlich zuständigen ordentlichen Gerichte als ausschließlich örtlich zuständig vereinbart, wenn

  1. Es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
  2. Der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder
  3. Der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz, Sitz, oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.